Standesbewusstsein
Versicherungstreuhänder ist, wer die Versicherungsinteressen seines Klienten in
„Vollmachtstreuhand“ mit Sorgfalt und Professionalität wahrnimmt.
Der Versicherungstreuhänder ist sachverständiger Architekt des
Versicherungsvertrages, unabhängiger Risikomanager in
Versicherungsangelegenheiten und rechtskundiger Schadenregulierer für
Versicherungsfälle.
Der Sachverständige erfüllt sein Mandat unter Einhaltung der strengen ÖVTBerufsordnung.
Der ÖVT führt als Berufsverband ein ÖVTVersicherungstreuhänderregister
und verleiht an zertifizierte Mitglieder das
personifizierte ÖVT-Gütesiegel.
Honorar
Beratungsleistungen werden nach dem ÖVT-Honorarhandbuch, Leistungs- und
Kalkulationsrichtlinie, genehmigt vom OLG-Wien vom 2. 10. 2003 als Kartellgericht
Zahl 27Kt 359/03-3, in Rechnung gestellt.
Berufsausbildung
Konsequente Aus- und Weiterbildung vom Konzipienten bis zum Akademiker mit
universitärem Abschluss im Sinne der §§ 1299, 1300 ABGB.
Verbandsstellungnahmen
Gutachterliche Stellungnahmen zur Gesetzwerdung, Beiträge zur Rechtsfindung,
mediatorischen Lösung und Streitbeilegung.