Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird Krankheit als ein dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft nach anormaler körperlicher oder geistiger Zustand definiert.
Varianten der privaten Krankenversicherung
Krankenhauskosten - Zusatzversicherungen:
Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse. Speziell für jüngere Personen ist der Abschluss einer Selbstbehaltvariante aufgrund der dafür vorgesehenen Prämienermäßigung interessant.
Unfallkostenversicherung:
Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse/Mehrbettzimmer nur im Falle eines Unfalles.
Die Wartezeit ist ein bestimmter Zeitraum nach Versicherungsbeginn, während dessen der Versicherer keine Leistungen erbringt.
allgemeine Wartezeit, diese beträgt drei Monate
besondere Wartezeiten z.B. für Schwangerschaften und Entbindungen bis zu neun Monate, oder für bestimmte Behandlungen (Zahnersatz) max. acht Monate.
verkürzte Wartezeit z.B. bei Abschluss einer Gruppenversicherung
Darüber hinaus können bei Vertragsabschluss besondere Wartezeiten für Vorerkrankungen vereinbart werden.